Als Rechtsterrorismus wird jener Teil des Rechtsextremismus bezeichnet, der zur Verwirklichung rechtsextremer Ziele Angriffe, Anschläge, Morde oder andere Formen von terroristischer Gewalt gegen bestimmte, ideologisch markierte Opfergruppen und Gebäude einsetzt und dabei vor allem auf breite psychische, politische und gesellschaftliche Wirkungen („Terror“) abzielt.